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Abrechnung
Die Kosten für die Sprechstunden sowie probatorischen Sitzungen in der Kennenlernphase werden von den Krankenkassen ohne eine Antragstellung bezahlt.
Entscheiden wir uns anschließend gemeinsam für eine Fortführung der Zusammenarbeit, wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse für die Kostenübernahme einer Psychotherapie gestellt. In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die gesamten Therapiekosten.
Sie müssen mir lediglich zu Beginn eines neuen Quartals ihre Versichertenkarte vorlegen. Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht nötig.
Private Krankenkassen, Beihilfe, Selbstzahler:
Eine Behandlung von privat versicherten Patienten und Selbstzahlern kann ich derzeit aufgrund der Auslastung meiner Praxis nicht anbieten.
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